Du bleibst in Deutschland und zahlst ganz normal Steuern — dafür bekommst du eine echte US-Kapitalgesellschaft mit deutschem Registerplatz: eigenes Impressum, eigene USt-IdNr., deutscher Gerichtsstand. Und dazu die zivilrechtlichen Vorteile, die keine GmbH bietet.
In den USA gründen
Articles of Organization beim Secretary of State — ohne Mindestkapital, ohne Gründungsnotar, meist in wenigen Tagen erledigt. Mit EIN und Operating Agreement entsteht deine US-Kapitalgesellschaft.
In Deutschland eintragen
Die Zweigniederlassung wird nach §§ 13d, 13e HGB notariell beglaubigt angemeldet und in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen: eigene HRB-Nummer, Gewerbeanmeldung, Impressum in Deutschland.
In Deutschland Steuern zahlen
Die Zweigniederlassung ist Betriebsstätte. Es gelten die üblichen Regeln: Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer — wie bei jeder deutschen Gesellschaft. Genau das macht das Setup stabil.
Die Vorteile, die keine Steuerfrage sind.
Steuervorteile entstehen in Deutschland keine — das sagen wir zuerst. Die rechtlichen Vorteile einer US-LLC sind trotzdem real: Sie gelten unabhängig davon, wo du steuerpflichtig bist.
Kein Mindestkapital. Start mit dem, was dein Geschäft braucht.
Für die GmbH schreibt das Gesetz 25.000 € Stammkapital vor. Für die US-LLC schreibt kein Gesetz ein Minimum vor: Du gründest mit dem Kapital, das deine Tätigkeit tatsächlich erfordert — die Haftung bleibt auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Klarstellung: Bei Unterbilanz, Gläubigergefährdung oder Missbrauch bleibt ein Durchgriff möglich. Der Schutz gilt der sauber geführten Gesellschaft.
Beschränkte Haftung
Privatvermögen und Geschäftsvermögen bleiben getrennt — nach US-LLC-Recht, auch mit deutschem Registerplatz. Für persönliches Fehlverhalten haftet weiterhin, wer es verursacht.
Anteile übertragen — ohne Notartermin
Nach dem Recht des Gründungsstaats genügt für die Übertragung des Membership Interest eine formfreie Abtretung. Bei der GmbH ist jede Anteilsübertragung notariell zu beurkunden (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
Operating Agreement statt Satzungskorsett
Beschlusswege, Ausschüttungslogik, Nachfolgeregelung: Das Gesellschaftsinterne gestaltest du vertraglich nach US-Recht — flexibler als das GmbH-Gesetz. Es bleibt beim Recht des Gründungsstaats, auch mit deutscher Zweigniederlassung.
US-Zahlungsinfrastruktur
USD-Geschäftskonto, ACH und Wires ohne Wechselkurs-Reibung. Stripe, Amazon und die App-Stores onboarden US-Entitäten reibungslos. Mit ITIN baust du zusätzlich eine US-Kreditgeschichte auf.
Ein Unternehmen, zwei Märkte
US-Kunden schließen Verträge mit deiner US-LLC unter amerikanischem Vertragsrecht. Deutsche Kunden sehen die Zweigniederlassung: deutsches Impressum, deutsche USt-IdNr., deutscher Gerichtsstand. Beide Welten — ohne zwei Gesellschaften zu unterhalten.
Gebaut für später
Fällt dein Wohnsitz irgendwann ins Ausland, trägt die Struktur bereits: gleiche Gesellschaft, gleiche Konten, gleiche Verträge. Ob Frankfurt heute, Lissabon oder Austin morgen — die LLC reist mit, statt neu gegründet zu werden.
Was dieses Setup nicht ist: ein Steuermodell.
Wer in Deutschland lebt und arbeitet, zahlt in Deutschland Steuern — auf die weltweiten Einkünfte, unabhängig vom Sitz der Gesellschaft. Über den Typenvergleich (BMF-Schreiben vom 19.03.2004) ordnet das Finanzamt eine Single-Member-LLC in der Regel als Kapitalgesellschaft ein; die Zweigniederlassung macht sie hier zur Betriebsstätte. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer — vollständig deklariert und transparent strukturiert. Wer dir bei Inlands-Wohnsitz „steuerfrei“ verspricht, verkauft dir ein Prüfungsrisiko, keine Struktur.
Häufige Fragen zur US-LLC in Deutschland
Bleiben und trotzdem international aufstellen?
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